
Für Selbständige gilt ausdrücklich: Erwerbsunfähig ist nicht, wer eine selbständige Tätigkeit ausübt (§ 44 Abs. 2 S. 2 SGB VI). Die Regelung verhindert, daß ein Versicherter die für das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bestimmte Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht und zugleich Einkünfte aus sel...
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